Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Haftung bei Angaben

Die von uns weitergegebenen Informationen über die angebotenen Objekte stammen vom jeweiligen Eigentümer oder deren Vertreter und wurden von uns nicht auf Richtigkeit überprüft. Wir übernehmen daher keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit dieser Angaben, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

§ 2 Vertraulichkeit der Informationen

Alle Informationen, einschließlich der Objektnachweise, sind ausschließlich für unseren Kunden bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Verstößt der Kunde hiergegen und kommt es durch einen Dritten oder eine Person, an die der Dritte die Informationen weitergegeben hat, zum Abschluss eines Hauptvertrags, so ist der Kunde verpflichtet, uns die vertraglich vereinbarte Provision zu entrichten.

§ 3 Vorkenntnis vom Objekt

Ist dem Kunden ein von uns angebotenes Objekt bereits bekannt, hat er uns innerhalb von drei Tagen schriftlich darüber zu informieren. Andernfalls kann er verpflichtet sein, uns die nachweislich entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.


§ 4 Provisionspflicht

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung ein Hauptvertrag wirksam zustande kommt. Dies gilt auch für ein Ersatzgeschäft, bei dem der Vertrag zu geänderten Bedingungen abgeschlossen wird (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt).
 

§ 5 Provisionshöhe und Fälligkeit

Bei erfolgreichem Abschluss eines Hauptvertrages durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit beträgt die Provision:

  • Beim Verkauf: 3,57 % vom Kaufpreis inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
  • Bei Vermietung: 2,38 Monatskaltmieten für Wohnräume bzw. 3,57 Monatskaltmieten für Gewerbe inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
    Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages fällig.

 

§ 6 Verfügbarkeit der Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Zwischenverkauf oder eine Zwischenvermietung bleibt dem Eigentümer oder dessen Vertreter ausdrücklich vorbehalten, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.
 

§ 7 Wirksamkeit der Bestimmungen

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Parteien am nächsten kommt und den gesetzlichen Vorschriften nicht widerspricht.

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